Brandschutz |
Pro Jahr wird allein in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Milliarden Euro durch Feuer vernichtet. So führt etwa jeder dritte Brand in der Industrie nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 Euro. Dennoch investieren viele Unternehmen gerade nur so viel in den Brandschutz, wie unbedingt erforderlich ist. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen oder Freiberufler weisen teils deutliche Defizite im betrieblichen Brandschutz auf. Brände führen bekanntlich oft zu schweren Personen- und Sachschäden. Die Brandursachen sind vielfältig: z.B. technische Defekte, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten, Nachlässigkeiten im menschlichen Verhalten oder Brandstiftung. Neuregelungen im Arbeitsschutz (ArbSchG), hier im besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen (BGR) in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden. In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. Wie die Arbeitssicherheit im Unternehmen organisiert wird, bleibt ausschließlich der Entscheidung des Unternehmers überlassen. |